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Ein Kommentar                                                  29.10.2007

Zur neuen EU-Verfassung
Von Interessen und Werten

Es ist bekannt, dass die neue „EU-Verfassung“ die neoliberale Handschrift trägt. Neoliberalismus ist die Wirtschaftsideologie und Wirtschaftsstrategie des Kapitals, vor allem die der Global Player. Warum sollten wir Lohnabhängigen dieser Verfassung zustimmen? Die Franzosen und Niederländer haben sie schon bei Volksabstimmungen abgelehnt. Gehen wir Lohnabhängigen (89 % der Bevölkerung) nach unseren Interessen, wie die Gegenseite auch, dann müssen wir sie ablehnen, selbst die von uns, die den Kapitalismus als beste aller Wirtschaftssysteme verinnerlicht haben. Denn diese jetzt beschlossene Verfassung schädigt unsere Interessen. Würden wir zustimmen, wären wir wie Bäckergesellen, die den ganzen Tag Brot backen, vom Bäckereibesitzer immer weniger Brot als Lohn bekommen. Die neue „EU-Verfassung“ schreibt den Neoliberalismus fest, das heißt, sie schafft ideale Geschäftsbedingungen für das Kapital und enthält das Bekenntnis zum Sozialstaat nur noch als rhetorische Floskel, außerhalb des eigentlichen Vertrages in einem „Zusatzprotokoll“. Die AG Friedensforschung an der Uni Kassel schreibt dazu:

„Die EU-Mitgliedstaaten haben sich für die Beibehaltung einer freien und offenen Marktwirtschaft ausgesprochen. Die Werteverschiebung geht dabei eindeutig zu Lasten einer sozialen Absicherung. Die Solidargemeinschaft wie sie ihren Ausdruck in der sozialen Marktwirtschaft wenigstens ansatzweise findet, wird durch eine Individualisierung auf allen Ebenen beseitigt. Zwar nimmt die EU-Verfassung wie bisher schon den EU-Vertrag Bezug auf die soziale Marktwirtschaft. Die Ausrichtung auf den offenen und freien Wettbewerb nimmt aber insgesamt einen weit größeren Raum ein. So soll die soziale Marktwirtschaft zusätzlich ‚in hohem Maße wettbewerbsfähig’ sein. Heute zeigt sich in zahlreichen europäischen Staaten ein massiver Abbau sozialer Rechte gerade mit der Begründung eben dieser Wettbewerbsfähigkeit.“  (1)

Das Schönste aber, was sich die Vertragspolitiker auf ihrem Gipfel geleistet haben, ist quasi die Eliminierung der Grundrechte aus dem Vertragstext. Grundrechte sollen unter kapitalistischen Gesellschaftsbedingungen nicht nur die Eigentümer vor den Nichtbesitzenden schützen – das geht schon aus den Wirtschaftsteil der Verfassung hervor -, sondern auch die Individuen (Menschenrechte) und politischen Bürger (Bürgerrechte) vor staatlicher Willkür. In diesem Fall hat man die Grundrechte gar nicht in den Vertragstext aufgenommen, sondern in ein unverbindliches „Zusatzprotokoll“(2), das eher eine Absicht als gültiges Recht ausdrückt. Hinzu kommt, dass sich einige Staaten ganz davon distanzieren, Uwe H. Sattler schreibt dazu:
„Die Grundrechtecharta, ohnehin ausgelagert und allein per Protokollvermerk mit einem bestimmten Maß an Rechtsverbindlichkeit versehen, soll für die Briten nicht gelten.
     Ebenso wenig für Polen. Auch Warschau sind fixierte Bürgerrechte ein Dorn im Auge. Vermutlich liegen die polnischen Vorbehalte dabei aber weniger bei den sozialen Festlegungen - ohnehin ist die Charta in dieser Hinsicht nur dürftig ausgestattet -, sondern bei den politischen Grundfreiheiten. Bekanntlich werden im Polen der Gebrüder Kaczynski nicht nur sexuelle Minderheiten diskriminiert und teilweise sogar verfolgt, sondern demokratische Bürgerrechte mehr oder minder offen eingeschränkt. So liegt Polen auf der erst vor wenigen Tagen von "Reporter ohne Grenzen" veröffentlichten jüngsten Rangliste der Pressefreiheit auf Platz 56 - und damit an letzter Stelle in der EU. Insofern dürfte die Warschauer Regierung mit der faktischen Ausradierung der Grundrechtecharta aus dem Vertragstext zufrieden sein.“ (3)
Ob die Kritik an polnischen Verhältnissen mit der neuen Regierung gegenstandslos wird, muss man abwarten, die grundrechtslose EU-Verfassung wird bleiben. Der Rechtsschutz der Personen kann weiter ausgehöhlt werden (vgl. unsere Rezension: Paye: Das Ende des Rechtsstaates), eingeschränkt und je nach Opportunität völlig beiseitegelassen werden, etwa indem man Geständnisse, die durch Folter erpresst wurden, verwertet oder nach § 129 Leute willkürlich verhaftet (wie der Haftbefehl gegen Andrej H. zeigt).

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Das läuft heute etwa so wie zu Napoleons Zeiten, als dieser Diktatorkaiser mit dem Argument von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit die Sklaverei in den französischen Überseegebieten in Amerika wieder einführte, nachdem die Revolutionsregierung sie abgeschafft hatte.(4)  Oder die demokratische Heuchelei geht seinen Gang wie zu Stalins Zeiten, der die Sowjets, radikaldemokratische Institutionen, zum Instrument seines Führerkults umfunktionierte.
Das Schönste nun, was sich die EU-Verfassung leistet, ist die herrliche Präambel:
„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“ (Artikel 2)
Es gibt heute keine einigermaßen philosophische Theorie, die den Wertbegriff schlüssig, also rational, begründet – im Gegensatz etwa zu so konkreten moralischen Begriffen wie ‚Würde’ im deutschen Grundgesetz, das sich auf Kants Ableitung dieses Begriffs aus der menschlichen Vernunft stützen kann. So herrscht heute das Paradox vor: Je weniger Werte begründet sind, umso beliebter werden sie für die Politiker. (Zur philosophischen Kritik der „Werte“ siehe unsere Kritik (5).)  Der Begriff ‚Wert’ ist inzwischen zum Kaugummiword verkommen, trotz seiner schillernden Vielfalt hat er jedoch zwei konstante Denotationen: Er ist unverbindlich und er assoziiert etwas „Wertvolles“ in Anspielung auf ökonomische Werte. Wieder im Gegensatz zum bundesdeutschen Grundgesetz, in dem solche Begriffe wie Würde, Freiheit der Person, Gleichheit vor dem Gesetz usw. unmittelbar geltendes Recht sind, an das staatliches Handeln gebunden ist, werden diese Begriffe als „Werte“ zur unverbindlichen Verwendung freigegeben, sodass man sie einmal befolgt, aber auch beiseiteschiebt, wenn es opportun ist, denn sie sind ja bloße Werte, also moralische Absichtserklärungen, Ideale, Fantasiegebilde. So kann man Werte, da sie kein Recht sind, als populäres Bekenntnis zur Beruhigung der Gemüter propagieren, um sie in der politischen Praxis etwa bei Terrorgefahr oder im Kriegszustand beiseitezulassen. Schon Horkheimer hatte über die Grundrechte in den demokratischen Verfassungen der westlichen Demokratien vor über einem halben Jahrhundert festgestellt:
„Gerechtigkeit, Gleichheit, Glück, Toleranz, alle die Begriffe, die … in den vorhergehenden Jahrhunderten der Vernunft innewohnen oder von ihr sanktioniert sein sollten, haben ihre geistigen Wurzeln verloren. Sie sind noch Ziel und Zwecke, aber es gibt keine rationale Instanz, die befugt wäre, ihnen einen Wert zuzusprechen und sie mit einer objektiven Realität zusammenzubringen. Approbiert durch verehrungswürdige historische Dokumente, mögen sie sich noch eines gewissen Prestiges erfreuen, und einige sind im Grundgesetz der größten Länder enthalten. Nichtsdestoweniger ermangeln sie der Bestätigung durch die Vernunft in ihrem modernen Sinne. (…) Nach der Philosophie des durchschnittlichen modernen Intellektuellen gibt es nur eine Autorität, nämlich die Wissenschaft begriffen als Klassifikation von Tatsachen und Berechnung von Wahrscheinlichkeiten. Die Feststellung, daß Gerechtigkeit und Freiheit an sich besser sind als Ungerechtigkeit und Unterdrückung, ist wissenschaftlich nicht verifizierbar und nutzlos. An sich klingt sie mittlerweile gerade so sinnlos wie die Feststellung, Rot sie schöner als Blau oder ein Ei besser als Milch.“ (6)

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Die Politiker, welche die EU-Verfassung ausgeklüngelt haben, ziehen aus diesen Fakten, die Horkheimer konstatiert, die Konsequenz: Sie schreiben die „verehrungswürdige(n)“ Rechte erst gar nicht in die Verfassung hinein, sondern erklären sie von vornherein zu Werten, also zum rhetorischen Beiwerk. Warum sie diese dann nicht gleich weglassen, ist auch klar: Sonst könnte man nicht in der imperialistischen Konkurrenz auf die eigene Hoheit und Gutheit (am europäischen Wesen soll die Welt genesen) verweisen; vielleicht auch um die eigene Bevölkerung mit dem Wertebekenntnis, das nichts kostet, nichts wert ist und aus dem nichts folgt, zu blenden und zu beruhigen.
Sind die individuellen Rechtsgarantien erst einmal ruiniert, laufen die „Kampfeinsätze“ ungeniert. So verpflichtet der EU-Vertrag seine Mitglieder zur Aufrüstung, dazu, „ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ (Art. I-41 Abs.3). Die Sicherung von Rohstoffquellen, Absatzmärkten und Transportwegen mit militärischen Mitteln ist schon längst offizieller Auftrag der Bundeswehr. Nun sollen die Streitkräfte der Mitgliedstaaten besser gebündelt werden, um das zu verwirklichen, was dem deutschen Kapital in zwei Weltkriegen nicht gelungen war: den Griff nach der Weltmacht. Wir fungieren in den kommenden Kriegen nur als Schlachtvieh.
Verfassungsfragen sind Machtfragen. Nein, die Lohnabhängigen sind nicht zur Abstimmung über diese Verfassung geladen worden, die Regierung hatte Angst vor ihrem demokratischen Votum. Sie hätten abgelehnt wie die Franzosen und Niederländer – dann hätte sich die Regierung ein anderes Volk wählen müssen…

   Allekto

- - - - - - - - - - - -

(1) http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Europa/verfassung-kassel.html

(2)  http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf

(3)  http://www.heise.de/tp/r4/html/result.xhtml?url=/tp/r4/artikel/26/26442/
1.html&words=EU%20Verfassung&T=EU-Verfassung

(4) Vgl. Luciano Canfora: Eine kurze Geschichte der Demokratie, Köln 2006, S. 76 f.

(5) Erinnyen Nr. 16, Nr. 17 und Nr. 18, siehe unter : http://www.zserinnyen.de/Aktuelles.htm

(6) Zitiert nach: Weizenbaum: Die Macht der Computer und die Ohnmacht der Vernunft, Ffm.1977, S. 330.

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